
Kostenfreie Nutzung über Landeslizenzverträge
Der Freistaat Bayern, die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sowie Hessen haben mit der NavLog GmbH individuelle Lizenzvereinbarungen geschlossen.
Personenkreise und Unternehmen mit Sitz in den jeweiligen Bundesländern sind entsprechend folgender Übersichten unentgeltlich nutzungsberechtigt:
Nutzungsbedingungen
Die Daten dürfen nur im Rahmen der zulässigen Geschäftsfelder der NavLog GmbH genutzt werden. Diese sind
- Zwecke der Logistikkette Forst und Holz
- Zwecke der Rettungskette Forst
- Aufgaben von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Das Befahren der Waldwege erfolgt auf eigene Gefahr und nur im Rahmen der gesetzlichen und/oder vertraglichen Zulässigkeit. Nutzer müssen die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen durch Unterzeichnung einer Selbstverpflichtungserklärung zusichern.