Kostenfreie Nutzung über Landeslizenzverträge

Der Freistaat Bayern, die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sowie Hessen haben mit der NavLog GmbH individuelle Lizenzvereinbarungen geschlossen.

Personenkreise und Unternehmen mit Sitz in den jeweiligen Bundesländern sind entsprechend folgender Übersichten unentgeltlich nutzungsberechtigt:


Nutzungsbedingungen

Die Daten dürfen nur im Rahmen der zulässigen Geschäftsfelder der NavLog GmbH genutzt werden. Diese sind

  • Zwecke der Logistikkette Forst und Holz
  • Zwecke der Rettungskette Forst
  • Aufgaben von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

Das Befahren der Waldwege erfolgt auf eigene Gefahr und nur im Rahmen der gesetzlichen und/oder vertraglichen Zulässigkeit. Nutzer müssen die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen durch Unterzeichnung einer Selbstverpflichtungserklärung zusichern.