Datenlizenz / Nutzungsbedingungen – NavLog-Geodaten
Version: v1.0
Stand: 19.01.2026
1. Lizenzgeber (Rechteinhaber)
NavLog – Gesellschaft für Navigations- und Logistikunterstützung in der Forst- und Holzwirtschaft mbH
Spremberger Straße 1
64823 Groß-Umstadt
Kontakt@navlog.de
(im Folgenden „Lizenzgeber“)
2. Lizenznehmer
Diese Lizenz gilt für die natürliche oder juristische Person, die eine kostenpflichtige Lizenz beim Lizenzgeber erworben hat oder ein Nutzungsrecht aufgrund einer lizenzrechtlichen Vereinbarung dieses Datensatzes erhält.
(im Folgenden „Lizenznehmer“).
3. Lizenzgegenstand
Gegenstand dieser Lizenz ist der NavLog-Geodatensatz.
Lieferform: Shapefile/GeoJSON/Geopackage oder anderes Datenformat (ZIP), ggf. inkl. Metadaten/Styles/README
(im Folgenden „Daten“)
4. Schutzrechte / Rechtevorbehalt
Die Daten können – je nach Ausgestaltung – urheberrechtlich geschützte Bestandteile enthalten
und/oder als Datenbank bzw. nach Datenbankherstellerrecht geschützt sein. Alle Rechte, die nicht
ausdrücklich in dieser Lizenz eingeräumt werden, bleiben beim Lizenzgeber.
5. Nutzungsrechte (Einräumung)
Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares
Nutzungsrecht an den Daten ein, beschränkt wie folgt:
- Zweck: Die Daten dürfen nur im Rahmen der zulässigen Geschäftsfelder der NavLog GmbH genutzt werden. Diese sind
- Zwecke der Logistikkette Forst und Holz
- Zwecke der Rettungskette Forst
- Aufgaben von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
- Nutzungsarten: Anzeigen, Auswerten, Analysieren und Bearbeiten der Daten sowie Erstellung
- abgeleiteter Arbeitsergebnisse (z. B. Kartenabbildungen, Analysen, Berichte), soweit diese nicht die Daten als solche ersetzen (siehe Ziffer 6).
- Gebiet / Zeitraum: entfällt.
- Nutzerkreis: Die Daten dürfen nur von Personen zur Wahrung ihrer Aufgaben innerhalb der unter a. genannten Geschäftsfelder genutzt werden. Der Nutzerkreis kann aufgrund landeslizenzrechtlicher Bestimmungen zusätzlich eingeschränkt sein.
6. Weitergabe, Veröffentlichung, Unterlizenzierung
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers ist es dem Lizenznehmer untersagt:
- die Daten (ganz oder in wesentlichen Teilen) Dritten zu überlassen, zu verkaufen, zu vermieten, zu verschenken oder anderweitig zu übertragen,
- die Daten öffentlich bereitzustellen (z. B. als Download, WFS, Datenpaket, Git, Datendrehscheibe),
- Unterlizenzen zu erteilen oder die Daten in Lizenzmodelle Dritter einzubringen,
- die Daten in einer Weise zu veröffentlichen, die eine Rekonstruktion/Extraktion der Daten erlaub (z. B. „Rohdatenexport“ als Bestandteil eines Produkts).
Erlaubt bleibt: Veröffentlichung von Darstellungen/Abbildungen (z. B. Kartenbilder, PDFs), sofern dadurch keine Rohdatenübernahme ermöglicht wird und die Quellenangabe gemäß Ziffer 7 erfolgt.
7. Quellenangabe / Attribution
Bei jeder externen Veröffentlichung von Darstellungen, Kartenbildern oder abgeleiteten Ergebnissen ist folgende Quellenangabe anzubringen (sofern technisch möglich): „© NavLog“
8. Verbotene Nutzungen
Unzulässig ist insbesondere:
- Nutzung zur Erstellung eines konkurrierenden Datensatzes oder Datenprodukts,
- Entfernen/Verändern von Copyright-, Herkunfts- oder Lizenzhinweisen,
- automatisierte Massennutzung/Extraktion über Dienste, sofern diese die normale Auswertung beeinträchtigt,
- Nutzung für rechtswidrige Zwecke.
9. Datenqualität / Gewährleistung
Die Daten werden „wie gesehen“ bereitgestellt. Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Verfügbarkeit. Der Lizenznehmer prüft die Eignung für seine Zwecke selbst.
10. Haftung
Der Lizenzgeber haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
11. Laufzeit und Beendigung
Diese Lizenz gilt ab Erhalt der Daten und erlischt, wenn der Lizenznehmer gegen wesentliche Pflichten (insbesondere Ziffer 6) verstößt oder der zugrundeliegende Vertrag beendet ist. Im Beendigungsfall hat der Lizenznehmer die Daten zu löschen und bereits angefertigte Kopien zu vernichten, soweit keine zwingenden Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
12. Sonstiges
Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
13. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung wird, soweit gesetzlich zulässig, von der beklagten Partei bestimmt.